Berufskammer
Ingenieurkammer Niedersachsen
Eingetragen seit 25.03.2026 unter der Nummer 206961 in die Liste der freiwilligen Mitglieder nach § 25 Abs. 3 NIngG. Die Mitgliedschaft dokumentiert berufliche Qualifikation und die Einhaltung berufsrechtlicher Sorgfaltspflichten.
Für öffentliche Auftraggeber und Architekturbüros ein klarer Nachweis, nicht als Formalie, sondern als inhaltliche Aussage über Qualifikation und Haftung.